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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das offene Seminarprogramm

Stand: 23.04.2026

Wir erbringen unsere Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Buchungen von Seminaren die von der G IBS Gesellschaft für Innovation, Beratung und Service mbH (G.IBS mbH) angeboten werden. Sämtliche Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen, Betriebe und deren Organe (insbesondere Betriebsräte) sowie sonstige betriebliche Interessenvertretungen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

§ 1 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen kann online über unser Anmeldeformular oder E-Mail erfolgen. Bei der Anmeldung sind der Name der teilnehmenden Person, der Name des Unternehmens bzw. der entsendenden Organisation, vollständige Kontaktdaten sowie – sofern zutreffend – besondere Anforderungen wie Verpflegungswünsche anzugeben.

Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Unser Angebot ist auf die Anzahl verfügbarer Seminarplätze begrenzt. Die Anmeldung wird erst mit Zugang unserer schriftlichen Anmeldebestätigung rechtsverbindlich. Diese Bestätigung wird erst nach Eingang der Kostenübernahme oder nach individueller Vereinbarung von uns versandt. Bis dahin handelt es sich um eine unverbindliche Anfrage. Sollte das gewünschte Seminar ausgebucht sein, werden Interessierte in eine Warteliste aufgenommen und über mögliche Alternativangebote informiert.

Sollte ein Seminar zum Zeitpunkt der Anmeldung ausgebucht sein, werden Interessierte in der Reihenfolge ihres Anmeldeeingangs auf eine Warteliste aufgenommen. Wir informieren Sie umgehend darüber, dass Ihre Anmeldung auf der Warteliste vorgemerkt wurde. Ein Anspruch auf Teilnahme oder auf Benachrichtigung über künftige Termine ergibt sich daraus nicht. Wird ein Seminarplatz frei, benachrichtigen wir die nächste Person auf der Warteliste. Die Anmeldebestätigung gemäß Absatz 2 ergeht erst zu diesem Zeitpunkt; erst dann kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Melden Sie sich zwischenzeitlich von der Warteliste ab, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.

Nach der Anmeldung und rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie alle weiteren Informationen zur gebuchten Veranstaltung.

§ 2 Seminargebühren, Tagungspauschale und Zahlung

(1) Seminargebühren

Die Seminargebühr versteht sich pro teilnehmender Person als Nettobetrag zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf unserer Website ausgewiesen sind. Preisänderungen behalten wir uns vor; maßgeblich ist stets der bei Anmeldung gültige Preis.

(2) Tagungspauschale

Für die Nutzung der Tagungsräume, Tagungsgetränke, Kaffeepausen und das Mittagessen wird eine Tagungspauschale erhoben. Deren Höhe wird in der jeweiligen Ausschreibung sowie in der Anmeldebestätigung ausgewiesen. Die Tagungspauschale ist Bestandteil der Gesamtkosten und wird gemeinsam mit der Seminargebühr in Rechnung gestellt. Frühstück und Abendessen sind in der Tagungspauschale nicht enthalten. Organisation und Kosten der Anreise sowie der Unterkunft liegen vollständig im Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person bzw. des entsendenden Unternehmens.

(3) Zahlung

Die Rechnung wird nach Seminarende ausgestellt und direkt an das entsendende Unternehmen gerichtet. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen und ohne Abzug fällig. Abweichende Zahlungsvereinbarungen werden nicht akzeptiert.

§ 3 Stornierung, Umbuchung und Ersatzteilnahme

(1) Stornierung durch die teilnehmende Person

Können Sie an einer gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen, muss die Stornierung schriftlich (per Post oder E-Mail) bei uns eingehen. Für die Berechnung der Fristen ist der Eingang der Stornierungserklärung bei uns maßgeblich.

Bei einer Stornierung, die uns spätestens 15 Kalendertage vor Seminarbeginn erreicht, entstehen keine Kosten. Ab dem 14. bis einschließlich 8. Kalendertag vor Seminarbeginn sind wir berechtigt, 50 % der Kosten in Rechnung zu stellen. Bei Stornierungen 7 Kalendertage oder weniger vor Seminarbeginn, oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage, sind wir berechtigt, die volle Seminargebühr in Rechnung zu stellen.

(2) Umbuchung auf einen anderen Termin

Sofern Sie auf einen anderen Termin derselben Veranstaltung umbuchen möchten, entstehen Ihnen hierfür bis 15 Kalendertage vor Seminarbeginn keine Zusatzkosten. Ab dem 14. bis einschließlich 8. Kalendertag vor Seminarbeginn ist eine Umbuchung nur mit unserer Zustimmung möglich, sofern der freigewordene Platz anderweitig vergeben werden kann. Kann einer Umbuchungsanfrage nicht stattgegeben werden oder erfolgt die Absage 7 Kalendertage oder weniger vor Seminarbeginn, gelten unsere regulären Stornierungsbedingungen.

(3) Benennung einer Ersatzperson

Anstelle einer Stornierung können Sie bis unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung eine Ersatzperson benennen. In diesem Fall entstehen keine Stornokosten. Eine eigenständige Anmeldung der Ersatzperson ist schriftlich (per E-Mail oder Post) erforderlich. Für die Ersatzteilnahme ist ein wirksamer Beschluss des zuständigen Gremiums oder die schriftliche Einwilligung des Arbeitgebers erforderlich. Eine tageweise oder teilweise Ersatzteilnahme ist nicht möglich.

§ 4 Absage oder Änderung durch den Veranstalter

(1) Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung bei Vorliegen wichtiger Gründe abzusagen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere eine zu geringe Teilnehmerzahl, die Erkrankung oder der Ausfall der vorgesehenen Referierenden sowie höhere Gewalt. Im Fall einer Absage werden bereits entrichtete Seminargebühren vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen. Bei Absagen wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt die Mitteilung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reisekosten oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der abgesagten Veranstaltung entstanden sind, sind ausgeschlossen.

(2) Inhaltliche und organisatorische Änderungen

Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche, methodische oder organisatorische Änderungen vor oder während des Seminars vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung und den Nutzen für die Teilnehmenden nicht wesentlich beeinträchtigen. Im Bedarfsfall – insbesondere bei Erkrankung – dürfen ursprünglich vorgesehene Referierende durch gleichqualifizierte Personen ersetzt werden.

Bei einer Änderung des Veranstaltungsorts innerhalb Berlins werden die Teilnehmenden so früh wie möglich informiert. Ein Sonderkündigungsrecht ist in diesem Fall nicht möglich; es gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen gemäß § 3.

§ 6 Seminarunterlagen und Urheberrecht

Jede teilnehmende Person erhält im Rahmen der Veranstaltung Schulungs- und Arbeitsunterlagen. Diese sind nach bestem Wissen und aktuellem Kenntnisstand erstellt. Eine Haftung für inhaltliche Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen ist ausgeschlossen. Die Unterlagen stehen ausschließlich den angemeldeten Teilnehmenden zur Verfügung und dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder vollständig noch auszugsweise vervielfältigt, weitergegeben oder in sonstiger Weise verbreitet werden. Alle Rechte an den Unterlagen verbleiben beim Veranstalter.

§ 7 Haftung

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für Unfälle und Diebstähle jeglicher Art während der An- und Abreise sowie für die Dauer des Seminars ist ausgeschlossen. Im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir für uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für alle sonstigen Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Während der Seminarzeit besteht für die Teilnehmenden grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über den Arbeitgeber; dieser Schutz besteht nicht während eines freiwilligen Rahmenprogramms oder in der seminarfreien Zeit.

§ 8 Ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss

Erfolgt die Teilnahme aufgrund eines Betriebsratsbeschlusses nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX, erhalten die Teilnehmenden mit der Einladung eine Kosteninformation über Seminarkosten und Tagungspauschalen. Gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber diese Kosten zu tragen. Voraussetzung für die Teilnahme und den Erstattungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber ist, dass der Betriebsrat einen Entsendungsbeschluss fasst und den Arbeitgeber über die Entsendung rechtzeitig informiert.

Die Zahlungspflicht gegenüber der G.IBS mbH obliegt dem Unternehmen unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Kosten intern erstattet oder Einwendungen gegen den Entsendungsbeschluss erhebt. Etwaige Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Erforderlichkeit der Schulungsmaßnahme entbinden das Unternehmen nicht von seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber.

Für einen ordnungsgemäßen Beschluss sind insbesondere folgende Punkte zu beachten: eine ordnungsgemäße Einladung zur Betriebsratssitzung, bei der die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme als Tagesordnungspunkt aufgeführt ist; die Prüfung der Erforderlichkeit der Qualifizierungsmaßnahme für die Betriebsratsarbeit; die Festlegung des Beschlusses im Sitzungsprotokoll unter Angabe von Name der teilnehmenden Person, Bezeichnung und Datum des Seminars; sowie die rechtzeitige schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber, dass die in der Schulung vermittelten Kenntnisse für die Betriebsratstätigkeit erforderlich sind.

Für Schwerbehindertenvertretungen und deren Stellvertretungen gelten die Bestimmungen nach § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX.

§ 9 Datenschutz

Mit der Auftragserteilung stimmt der Kunde der Verarbeitung der zur Auftragsdurchführung und Rechnungsstellung benötigten personenbezogenen Daten zu. Die Daten werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gespeichert und verarbeitet.

Unsere vollständigen Datenschutzhinweise sind abrufbar unter: https://g-ibs.de/datenschutz/

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag richtet sich nach dem Sitz der G.IBS mbH in 10969 Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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