Skip to content

Beratung

Arbeitswelten sind in unserer Industriegesellschaft seit jeher im Wandel. In den achtziger Jahren beherrschte die Angst vor der menschenleeren Fabrik die industriepolitischen Diskussionen, heute spricht man allerorts von Industrie 4.0, Digitalisierung und deren noch nicht absehbaren Folgen. Die Transformation der Unternehmen und die Veränderungen auf betrieblicher Ebene aber stellen hohe Anforderungen an die Arbeitnehmer wie auch die betriebliche Interessenvertretung.

Deswegen hat Ihr Gremium bei vielen Themen das Recht sich Unterstützung durch externen Sachverstand zu holen. Sachverständige sind nach der Rechtsprechung Personen, die dem Betriebsrat die fehlenden fachlichen oder rechtlichen Kenntnisse vermitteln oder die aus einem Sachverhalt Schlussfolgerungen ziehen, damit der Betriebsrat die ihm zugewiesenen Aufgaben sachgerecht erfüllen kann. Eine Auswahl an Themen, bei denen wie Sie unterstützen können, finden Sie hier.

Unsere Beratungsleistungen

Wir bieten Ihnen eine Beratung in allen Phasen betrieblicher Veränderungsprozesse sowie bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen an.

  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Fachgutachten
  • Betriebliche Werkstätten und Seminare
  • Entwürfe von Betriebsvereinbarungen und betrieblicher Regelungen
  • Teilnahme an Verhandlungen.
  • Begleitung von Regelungsprozessen
  • Coaching von Betriebsräten
  • Beisitz in Einigungsstellen

Unsere Beratungen sind kostenpflichtig. Die Beratungsleistungen der G•IBS mbH  müssen durch Betriebs- und Personalräte ausgelöst und dem Arbeitgeber bzw. der Dienstellenleitung zur Zustimmung vorgelegt werden.  Der Prozess ist im folgenden Abschnitt für Sie zusammengefasst.

Der Weg zu einer Beratung

Folgende Schritte führen zu einer Beratung durch die G-IBS mbH:

    1. Ihr Gremium wendet sich mit seiner Fragestellung, seinem Problem bzw. Regelungsbedarf an die G•IBS mbH.
    2. Umgehend wird ein erstes Klärungsgespräch vereinbart.
    3. Die G•IBS mbH erstellt für Sie ein Angebot über Beratungsleistungen, die erforderliche Zeit, die Dauer und die Kosten.
    4. Ihr Gremium beschließt über dieses Angebot und leitet es dem Arbeitgeber zur Zustimmung gemäß § 80 (3) BetrVG bzw. zur Kenntnisnahme nach § 111 BetrVG zu. [Entsprechendes gilt für den Personalrat, § 40 Abs. 3 PersVG Berlin]
    5. Nach Bestätigung des Angebotes wird die Beratung in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat oder dem Personalrat durchgeführt.

Unser Beratungsverständnis

Wir sind Berater:innen für Betriebs- und Personalräte aus Überzeugung. Wir unterstützen Ihr Gremium dabei, den Interessen der Beschäftigten bei der Entwicklung von betrieblichen Lösungen und Konzepten Geltung zu verschaffen. Dazu befähigen uns jahrelange Erfahrung und eine enge Zusammenarbeit zwischen unseren Berater:innen. Gemeinsam mit Ihrem Sachverstand und Betriebskenntnissen erarbeiten wir passgenaue Regelungen. Diese können auch durch interne Schulungen für ihr Gremium flankiert werden.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner