Konditionen
Teilnahmebedingungen
Die verbindliche Anmeldung erfolgt bis zum jeweils angegebenen Anmeldeschluss bei der G•IBS mbH. Die im Seminarprogramm ausgewiesene Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt. Sie umfasst die Kosten für die Durchführung des Seminars und ggf. Übernachtungskosten und ist spätestens eine Woche vor Seminarbeginn fällig. Bei einer Absage der Teilnahme bis 3 Wochen vor Seminarbeginn entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Bei Absagen bis 1 Woche vorher fallen 50%, bei Absage weniger als 1 Woche vorher fallen 80% der Seminargebühren und ggf. der Übernachtungskosten an.
Die G•IBS behält sich das Recht vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl eine Veranstaltung bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen.
Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Regel auf 15 begrenzt.
Anmeldebestätigung
Die gemeldeten Teilnehmer/innen erhalten ca. drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Anmeldebestätigung mit genaueren Informationen über den Veranstaltungsort.
Seminarzeiten und Übernachtungen
Soweit nicht anders angegeben, beginnen die Seminare jeweils um 9.00 Uhr und enden um 17.00 Uhr. Bei Anreise am Tag vor Seminarbeginn fallen zusätzliche Kosten für die Übernachtung an.
Freistellung und Kostenübernahme
Der Freistellungsanspruch nach § 37.6 BetrVG, § 46.6 BPersVG oder § 96.4 SGB IX bzw. nach entsprechenden Bestimmungen in LPersVG oder MAVO ermöglicht ArbeitnehmervertreterInnen die Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen. Voraussetzung ist, dass die vermittelten Kenntnisse für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind. Die Teilnahme muss durch die gesetzliche Arbeitnehmervertretung ordnungsgemäß beschlossen werden (Entsendungsbeschluss). Dem Arbeitgeber ist die Teilnahme und zeitliche Lage der Schulung rechtzeitig bekannt zu geben.
Widerspricht ein Arbeitgeber dem Beschluss, besteht die Möglichkeit, eine Entscheidung durch Einigungsstellenverfahren oder durch ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren herbeizuführen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit können an den Veranstaltungen zu Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung gemäß § 5 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes teilnehmen.
Hinweis zum Datenschutz
Die Veranstaltungsorganisation durch die G•IBS mbH erfolgt EDV-gestützt. Die Weitergabe der Teilnehmerdaten erfolgt ausschließlich zweckgebunden für die Seminarorganisation an die Partner TBS Niedersachsen, TIB Hamburg oder DGB Technologieberatung e.V.