Finanzierung der GIBS mbH

Unsere Beratungen sind kostenpflichtig. Je nach Aufgabe berechnen wir einen Stunden- oder Tagessatz. Wir erbringen unsere Leistungen in der Regel im Rahmen von § 80 Abs. 3, § 37 Abs. 6 sowie § 11 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die im Rahmen des vereinbarten Beratungsvolumens durch uns zu erbringenden Leistungen werden vom Betriebsrat ausgelöst.

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