EntgeltRahmenAbkommen(ERA)

Externe Unterstützung des Betriebsrates bei der betrieblichen Umsetzung von:

  • ERA - Einführungstarifvertrag
  • Entgeltrahmentarifvertrag
  • ERA - Anpassungsfondstarifvertrag
  • ERA - Entgelttarifvertrag


...hiermit teilen wir Ihnen heute, den 30.06.2008 mit, dass wir zum 1.01.2009 ERA einfüh­ren werden.“

Die Fragen, die sich nun für das Be­triebsratsgremium stellen, sind vielschichtig. Es geht um das zukünftige Eingruppierungsniveau im Betrieb und gleichzeitig um die Höhe und um den Aufbau des Entgeltes jedes einzelnen Beschäftigten.

Der Betriebsrat ist gefordert, die Einfüh­rung von ERA nicht nur kritisch zu begleiten, sondern auch eigene Gestal­tungsinitiativen zu entwickeln.

Die G•IBS bietet bei der Umsetzung Un­terstützung an. Wir entwickeln mit dem BR-Gremium und ggf. mit dem zuständi­gen Ausschuss bedarfsgerechte Lösun­gen.

Folgende Arbeitspakete sind nach un­serer Erfahrung sinnvoll:

Eingruppierung

  • Ist-Analyse: Wie sieht die betriebliche Lohn- und Gehaltsstruktur zur Zeit aus?

  • Überprüfung der Arbeitsbewertung des Arbeitgebers

  • Wie sehen anforderungsgerechte Ar­beitsplatzbeschreibungen aus

Entgeltgrundsätze

  • Ist-Analyse: Wie sieht die interne Diffe­renzierung nach Bereichen und Ver­dienstchancen im Zeit- und Leistungsent­gelt aus?

  • Chancen zur betrieblichen Nutzung der Entgeltgrundsätze und -methoden des ERA-TV

  • Leistungsentgelt für Angestellte: Die ver­schiedenen Methoden und die Zuord­nung zu den entsprechenden Beschäftig­tengruppen (Leistungsmesskriterien, Ver­fahren und Entgeltchancen

  • Berechnung des Ausschüttungsbe­trages für die Beschäftigten

Kosten neutralität

  • Prognose der ERA-Einführungskosten

  • Feststellung: Systemkosten „alt-neu“

  • Überprüfung der Höhe des Anpassungsfonds

  • Berechnung der betrieblichen Kosten laut ERA-TV

  • Prognose des Kostenverlaufs

  • Welche betrieblichen Niveaubeispiele werden benötigt?

  • Eingruppierung der Arbeitsplätze

  • Wie sollte eine ERA-Einführungs­vereinbarung aussehen?

Verhandlungen

  • Training von Verhandlungssituatio­nen

  • Entwicklung von Kommunikations­konzepten nach „innen“

  • Formulierung eines qualifizierten Widerspruchs gegen Eingruppie­ru ngsvorsch läge

  • Vorbereitung auf die Paritätische Kommission

Wir wollen diese und weitere Fragen und Themen rund um die ERA­Einführung gemeinsam bearbeiten.

Wir bieten darüber hinaus dem Be­triebsrat an, ihn bei allen Verhand­lungen mit dem Arbeitgeber zu un­terstützen.

Die konkrete Beratung wird in einem Vorgespräch mit dem Betriebsrat ge­klärt und auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten.

Der lange Weg zum ERA 

 

Am 14. April 2005 wurde das neue Entgelt­rahmenabkommen (ERA) im Tarifgebiet Ber­lin/Brandenburg unterschrieben. Das Tarif-werk regelt das Grundentgelt neu, indem die über 100 jährige Tradition, nach der Arbeiter Lohn- und Angestellte Gehaltsempfänger sind, aufgehoben wird. Wie komplex allein die formalrechtliche Seite der Umsetzung von ERA ist, verdeutlicht die Auflistung fol­gender Regelungsfelder:

  • Vereinheitlichung der Eingruppierungskri­terien zwischen bislang separaten Be­schäftigungsgruppen (Entgeltrahmen­tarifvertrag)

  • Schaffung von tariflichen Zwischenstufen (Entgeltrahmentarifvertrag)

  • Neugestaltung der Entgeltgrundsätze für Beschäftigte (Entgeltrahmentarifvertrag)

  • Einführung einer einheitlichen Entgeltta­belle für Arbeiter und Angestellte (ERA­Entgelttarifvertrag)

  • Überleitungsbestimmungen und Zeitpläne (ERA-Einführungstarifvertrag)

  • Besitzstandsregelung (ERA-Einführungs­tarifvertrag)

  • Finanzierung der Überleitung (TV-ERA­Anpassungsfonds)


Unsere Beratungsleistungen

  • Sichtung und Auswertung aller relevan­ten Unterlagen

  • Erstellung von Betriebsvereinbarungen

  • Entwürfe zu Arbeitsplatzbesch reibungen

  • Eingruppierung der Arbeitsplätze

  • Berechnung der Kosten neutralität

  • Teilnahme an Verhandlungen

Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 3 BetrVG das Recht, auf Kosten des Arbeitgebers externe Experten (Berater) zu seiner Unterstützung hinzuzuziehen.


Das Ziel der Beratung

Die Beratung durch die G·IBS-Berater/in hat das Ziel, das BR-Gremium darin zu unter-stützen, den Übergang in die ERA-Welt

  • kompetent zu steuern

  • die Eingruppierung sachgerecht vorzu­nehmen

  • die leistungbezogenen Entgeltkomponen­ten nach arbeitswissenschaftl ichen Krite­rien zu entwickeln

  • die Kostenneutralität zu überprüfen

  • das Entgeltniveau langfristig zu sichern

 

 

 

G•IBS mbH  | info@g-ibs.de