Daten"Schatten" im Betrieb
Copyright g.ibs mbH 2009
Datenschutz bedeutet
„Schutz der Persönlichkeitsrechte“

Persönlichkeitsrechte sind konkretisiert durch
Rechtsprechung und herrschende Meinung


Recht am eigenen Bild
Recht am eigenen Wort
Recht am Charakterbild
Recht der Ehre
Recht auf Achtung der Privatsphäre
Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Betriebs- und Personalrat sind verpflichtet, die Einhaltung der Datenschutzgesetze im Betrieb zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der von ihnen vertretenen Beschäftigten zu prüfen. Bei Daten für eine mögliche Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Beschäftigten müssen sie auch beim Datenschutz mitbestimmen.

G•IBS mbH  | info@g-ibs.de