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Datenschutz bedeutet
„Schutz der Persönlichkeitsrechte“
Persönlichkeitsrechte sind konkretisiert durch Rechtsprechung und herrschende Meinung
Recht am eigenen Bild
Recht am eigenen Wort
Recht am Charakterbild
Recht der Ehre
Recht auf Achtung der Privatsphäre
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Betriebs- und Personalrat sind verpflichtet, die Einhaltung der
Datenschutzgesetze im Betrieb zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der von ihnen vertretenen Beschäftigten zu prüfen. Bei Daten für eine mögliche Leistungs- oder
Verhaltenskontrolle von Beschäftigten müssen sie auch beim Datenschutz mitbestimmen.
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