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Beratung von Betriebs- und Personalräte
Beratung von Betriebs– und Personalräten nach § 80.3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bzw. §,46,Abs. Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) zu allen Mitbestimmungsfragen und zu Betriebsänderungen nach §,111 BetrVG: -
Informationsbeschaffung und Recherche -
Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Fachgutachten -
Erstellung von Fachanalysen zum IT-Einsatz und zum Datenschutz -
Entwurf von Betriebs- und Dienstvereinbarungen; Prüfung auf deren Einhaltung -
Verhandlungsunterstützung und -begleitung -
Beisitzertätigkeit bei Einigungsstellen - Kontakte zu öffentlichen Dienststellen (Arbeitsagentur, Verwaltung etc.)
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 |  |  G•IBS mbH | info@g-ibs.de  |  |