Beratung von Betriebs- und Personalräte

Beratung von Betriebs– und Personalräten nach § 80.3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bzw. §,46,Abs. Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) zu allen Mitbestimmungsfragen und zu Betriebsänderungen nach §,111 BetrVG:

  • Informationsbeschaffung und Recherche

  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Fachgutachten

  • Erstellung von Fachanalysen zum IT-Einsatz und zum Datenschutz

  • Entwurf von Betriebs- und Dienstvereinbarungen; Prüfung auf deren Einhaltung

  • Verhandlungsunterstützung und -begleitung

  • Beisitzertätigkeit bei Einigungsstellen

  • Kontakte zu öffentlichen Dienststellen (Arbeitsagentur, Verwaltung etc.)


Recht auf Beratung
Beratung von Betriebsräten durch externe Sachverständige nach § 80 (3) und § 111 BetrVG

 

Produktionssysteme
Empfehlungen für Betriebsräte
 
 

Leistungsentgelt
Betrieblicher Regelungsdialog zum Leistungsentgelt
 
 

EntgeltRahmenAbkommen (ERA)
Externe Unterstützung des Betriebsrates bei der betrieblichen Umsetzung

 

Interessenausgleich und Sozialplan
Externe Unterstützung des Betriebsrates bei Verhandlungen und Einigungsstellen

 

Analyse der Unternehmenspotentiale
Gutachten für Betriebsräte zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens

 

Der Weg zum Team
Zur Verbesserung von Kommunikation und Kooperation

 

Beteiligungsorientierte Analyse von Arbeitsabläufen
Zur Verbesserung von: Flexibilität, Kommunikation und Kooperation

 

Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
Beratungen von Betriebsräten zu Änderungen von § 92 und 96-97 BetrVG

 

Datenschutz
Beratung zur Mitbestimmung beim Datenschutz

 

EDV-Systeme
Beratung zur Mitbestimmung beim Einsatz von EDV-Systemen

 
Bedingungen für begleitende Beratungen

 
   

 

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